Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tomorrow Things GmbH

1 VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die Tomorrow Things GmbH (im Folgenden TOMORROWTHINGS genannt), Hauptstraße 128A, 53229 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 27798) und der Kunde (im Folgenden KUNDE genannt), der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2 VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich vorrangig aus zwischen TOMORROWTHINGS und seinem KUNDEN den getroffenen Individual- und Rahmenvereinbarungen und nachrangig aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3 VERTRÄGE UND ANGEBOTE

3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von TOMORROWTHINGS, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch TOMORROWTHINGS zustande.

3.2 Angebote sind stets freibleibend. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich TOMORROWTHINGS auch nach der Angebotsannahme durch den KUNDEN vor.

3.3 Dem KUNDEN wird über das Anbieten der Leistungen hinaus ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.

4 ALLGEMEINE PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

Der KUNDE hat insbesondere folgende allgemeine Pflichten:

4.1 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine durch TOMORROWTHINGS gewonnenen Erkenntnisse und Daten, insbesondere durch Auswertung oder Rekonstruktion von Programmier- oder Rechenschritten, ausgewertet oder Dritten zugänglich gemacht oder in eigene Modelle überführt werden. Dies gilt entsprechend für Steuer. oder Befehlsdaten, die von Geräten, die seitens TOMORROWTHINGS zur Verfügung gestellt, erzeugt oder eingespeist werden.

4.2 Der KUNDE trägt dafür Sorge, dass die Datenbestände, die an TOMORROWTHINGS übermittelt werden, vollständig und richtig sind.

4.3 Der KUNDE ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten.

4.4 Der KUNDE haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom KUNDEN beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

4.5 TOMORROWTHINGS und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den KUNDEN beruhen. Erkennt der KUNDE oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung an TOMORROWTHINGS.

4.6 Der KUNDE muss sich zur vollständigen Benutzung des Leistungsangebotes mittels einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren.

4.7 Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der KUNDE diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-ROM dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

4.8 Der KUNDE ist verpflichtet, TOMORROWTHINGS umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden könnten. Der KUNDE haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.

4.9 Sollen von TOMORROWTHINGS personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden, hat der KUNDE TOMORROWTHINGS hierüber unverzüglichschriftlich zu unterrichten.

4.10 Die durch TOMORROWTHINGS zu sichernden Daten des KUNDEN sind vor der Übermittlung durch ihn mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfilter) auf schädliche Komponenten zu überprüfen.

4.11 Der Kunde wird es ferner unterlassen: Die Dienste zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen; mit anderer Hardware, Software, Produkten oder Diensten zusammenzufügen oder gemeinsam zu verwenden, die nicht mit dem Vertragszweck in Einklang stehen oder nicht ausdrücklich von TOMORROWTHINGS genehmigt wurden.

4.12 Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung der erforderlichen und beim KUNDEN zu installierenden Hardware ist auf eigene Kosten des KUNDEN bereitzustellen. Die elektrische Energieversorgung zum Betrieb der Hardware sieht der KUNDE entsprechend der Hardwareanforderung am Installationsort vor.

4.13 Der KUNDE hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern von TOMORROWTHINGS und Servicepartnern von TOMORROWTHINGS Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.

4.14 Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der im Rahmen der Leistung bereitgestellten Hardware dürfen nur von TOMORROWTHINGS oder von TOMORROWTHINGS beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.

4.15 TOMORROWTHINGS ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

4.16 Der KUNDE wird TOMORROWTHINGS schriftlich über jede beabsichtigte Änderung der jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen oder Systemumgebung unterrichten.

4.17 Der KUNDE ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte, die Art und Weise der Nutzung der Software durch den KUNDEN, keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. TOMORROWTHINGS behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der KUNDE stellt TOMORROWTHINGS bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung etwaig resultieren.

4.18 Der KUNDE ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.

4.19 TOMORROWTHINGS ist berechtigt, Termine dem KUNDEN gegenüber jederzeit digital (z.B. via MS Teams oder dergleichen) durchzuführen.

5 NUTZUNGSRECHTE AN CLOUD CONNECT; VERFÜGBARKEIT

5.1 Der KUNDE und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche und nicht übertragbare auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der KUNDE nicht.

5.2 Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Softwarefunktionalitäten über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem KUNDEN nicht gestattet, die Softwarefunktionalitäten oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

5.3 TOMORROWTHINGS ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

5.4 TOMORROWTHINGS kann das Nutzungsrecht des KUNDEN widerrufen und/oder den Vertrag vorübergehend aussetzen oder außerordentlich kündigen, wenn der KUNDE seine Nutzungsrechte überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. TOMORROWTHINGS hat dem KUNDEN vor einer Kündigung grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.

5.5 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der KUNDE TOMORROWTHINGS die Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen.

5.6 Der Anspruch von TOMORROWTHINGS auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

5.7 Der KUNDE hat bei erstmaligem Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

5.8 Der KUNDE hat TOMORROWTHINGS auf Verlangen sämtliche ihm bekannten oder ihm einfach zugänglichen Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Name und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

5.9 Die durchschnittliche Verfügbarkeit von Cloud Connect wird mit 99% oder höher angestrebt. Diese Verfügbarkeit ergibt sich aus der Kombination (Multiplikation) der Komponentenverfügbarkeit:

a) Web & Benutzeroberfläche & APIs: 99.5%

b) IoT-Plattform-Kern: 99.5%

c) Verwaltetes Hosting über Cloud-Anbieter: 99.9%

5.10 Als Nachweis der Verfügbarkeit werden ausschließlich die Messgeräte von TOMORROWTHINGS verwendet. Die folgenden Unterbrechungen der Dienste gelten nicht als Ausfallzeiten und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt (Excused Events):

a) Wartung

b) Störungen, Ausfälle und Probleme, die durch den KUNDEN, seine Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden.

c) Ausfälle, die auf die Einwirkung Dritter zurückzuführen sind (z. B. DDoS-Angriff)

6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERGÜTUNG, AUFRECHNUNG;

6.1 Alle Vergütungen, Preise und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

6.2 TOMORROWTHINGS kann zusätzliche Vergütung des eigenen Aufwandes verlangen, soweit

d) eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Mietgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den KUNDEN oder Dritten vorgenommenen Veränderungen des Mietgegenstands steht,

e) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des KUNDEN (siehe insbesondere gem. Ziff. 4 dieser AGB anfällt.

6.3 Soweit TOMORROWTHINGS berechtigt ist, eine zusätzliche Vergütung seines Aufwands zu verlangen, wird diese sofort fällig.

6.4 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die TOMORROWTHINGS im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

6.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem KUNDEN nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.6 TOMORROWTHINGS stellt dem KUNDEN einen Service Desk bereit. Alle eingehenden Tickets werden nach Prioritäten geordnet. Für die Schweregrade gilt:

a) TOMORROWTHINGS behält sich das Recht vor, den Schweregrad wie folgt zu kategorisieren:

TOMORROWTHINGS wird die folgenden Reaktions- und Lösungszeiten für Probleme einhalten:

7 VERZUG

7.1 Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist TOMORROWTHINGS berechtigt, seine Leistungen auszusetzen. Der KUNDE bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

7.2 Kommt der KUNDE

a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung oder

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann TOMORROWTHINGS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TOMORROWTHINGS in jedem Fall vorbehalten. Für Mahnungen und/oder Lastschriftrückgänge kann TOMORROWTHINGS zusätzlich in jedem Einzelfall eine Pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 EURO verlangen.

7.4 Kündigt TOMORROWTHINGS das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund wegen Ziff. 7.2 oder einer anderweitigen erheblichen Pflichtverletzung des KUNDEN nach entsprechender Abmahnung, die fruchtlos geblieben ist, so kann TOMORROWTHINGS die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf des vorgesehenen Vertragszeitraumes weiter verlangen.

8 REFERENZEN

Der KUNDE räumt TOMORROWTHINGS das Recht ein, den KUNDEN als Referenz für die Nutzung der Softwarefunktionalitäten zu nennen inklusive des Rechts, den Namen sowie das Logo des KUNDEN auf der TOMORROWTHINGS Website, Social Media, sowie auf Messen zu verwenden.

Die Referenz umfasst auch eine gemeinsame Case Study, die von TOMORROWTHINGS in enger Abstimmung mit dem KUNDEN erstellt wird. Die Case Study wird als sog. Whitepaper ausgestaltet und voraussichtlich drei bis fünf Seiten umfassen. Zusätzlich erklärt sich der KUNDE bereit, bis zu drei Referenzgespräche mit anderen Interessenten von TOMORROWTHINGS zu führen.

10 DATENSCHUTZ

9.1 TOMORROWTHINGS versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des KUNDEN die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten.

9.2 TOMORROWTHINGS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des KUNDEN, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für unsere Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der KUNDE ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat.

9.3 Der KUNDE ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten von TOMORROWTHINGS zu verlangen, in denen die von ihm genutzten Leistungen technisch betrieben werden. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des KUNDEN nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von TOMORROWTHINGS mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Leistungen nach diesem Vertrag.

10 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Beabsichtigt TOMORROWTHINGS Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so werden die Änderungen dem KUNDEN mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt seitens des KUNDEN innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung des Vertrages, werden die Änderungen zum vorgesehenen Zeitpunkt Vertragsbestandteil. TOMORROWTHINGS wird den KUNDEN auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.