Tomorrow Things GmbH SaaS AGB

Tomorrow Things GmbH SaaS AGB

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Last updated

Aug 5, 2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse über die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen und damit verbundenen Leistungen, die von der Tomorrow Things GmbH, Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn (nachfolgend „Anbieter“ genannt) mit ihren Kunden geschlossen werden.

(2) Der Anbieter schließt ausschließlich Verträge mit Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Der Kunde sichert zu, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

(4) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Etwaige Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen als Lesehilfe. Bei etwaigen Abweichungen zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen. Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der AIoT-Softwarelösung (Produktname „Cloud Connect“ mit den Komponenten „Edge Agent“ und „Digital Twin Hub“) über das Internet.

(2) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version von Cloud Connect für die vom Kunden definierten Nutzer über das Internet mittels Zugriffes durch einen Browser.


§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine Daten im Bestellformular eingegeben hat und den Button, der den Registrierungsprozess abschließt, anklickt.

(2) Der Vertragstext wird durch den Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.

(3) Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Bestellprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, kann der Kunde die in seinem Browser vorhandenen Funktionen nutzen, um die Darstellung seiner Eingaben zu vergrößern. Seine Eingaben kann der Kunde mit Hilfe der im Registrierungsprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels seiner Maus und Tastatur korrigieren. Den Registrierungsprozess kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Registrierungsprozesses durch Schließen des Browsers abbrechen.

(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


§ 4 Leistungsumfang; Kosten; Support

(1) Die Software wird wahlweise als monatliche oder jährliche Lizenzgebühr je Definition der gebuchten Position abgerechnet. Für die Hardware und Software bietet der Anbieter den im Rahmen des Bestellprozesses und der Leistungsbeschreibung vom Kunden ausgewählten Leistungsumfang als Pauschalpreise an.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Versand und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Grundsätzlich ist die fachgerechte Montage der Hardware nicht Bestandteil des Angebots, sondern liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter verantwortet hingegen die datentechnische Integration der erforderlichen Hardware inklusive logistischer Leistungen, sowie den Betrieb von Cloud Connect und zusätzlicher Services. Resultierende Aufwände sind über die Servicepauschale abgedeckt.

(4) Als Maschine gilt jeweils eine Produktionseinheit, welche eigenständig Daten in einer Schnittstelle bereitstellt und mit Cloud Connect verbunden ist. Die vertragsgegenständlichen Maschinen oder Sensoren mit ihrer jeweiligen Produktionsstätte sind durch den Kunden aufzuführen und dem Anbieter umgehend nach Vertragsabschluss zu übermitteln. Des Weiteren sind darin Ansprechpartner des Kunden für Anlagentechnik/-einrichtung/-bedienung zu benennen.


§ 5 Betrieb und Update

(1) Der Anbieter wird die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Cloud Connect während der Dauer des Vertragsverhältnisses nach besten Kräften sicherstellen und wird Cloud Connect in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus diesem Vertrag.

(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation sowie Zugangsdaten per E-Mail.

(3) Der Anbieter kann Cloud Connect jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden durch Updates, die nicht durch eine geänderte Rechtslage oder technische Entwicklungen bedingt sind oder der Verbesserung der IT-Sicherheit dienen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 14 Abs. 3 dieses Vertrags zu.

(4) Der Anbieter schuldet keine Anpassung von Cloud Connect auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden. 

(5) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten des Kunden. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.


§ 6 Software-Entwicklung, Beratung und Anwendung

(1) Sollte der Kunde basierend auf Cloud Connect diverse Added Value Service Pakete durch oder mit Unterstützung durch den Anbieter entwickeln und betreiben lassen wollen, werden diese entsprechend des vereinbarten Individualaufwands berechnet.

(2) Die Software-Entwicklung oder Beratung wird in Tagesblöcken pro angefangenen Tag abgerechnet. Der nachfolgende Entwicklungsumfang dient rein zur Orientierung und Ideengenerierung. Eine Umsetzung erfolgt erst nach Spezifikation und Priorisierung durch den Kunden. 


§ 7 Mitwirkungen; Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, um dem Anbieter die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag zu ermöglichen.

(2) Der Kunde hat insbesondere die folgenden, allgemeinen Pflichten:

a) Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine durch den Anbieter gewonnenen Erkenntnisse und Daten, insbesondere durch Auswertung oder Rekonstruktion von Programmier- oder Rechenschritten, ausgewertet oder Dritten zugänglich gemacht oder in eigene Modelle überführt werden. Dies gilt entsprechend für Steuer- oder Befehlsdaten, die von Geräten, die seitens des Anbieters zur Verfügung gestellt, erzeugt oder eingespeist werden.

b) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Datenbestände, die an den Anbieter übermittelt werden, vollständig und richtig sind.

c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages und insbesondere über die Rechte und Pflichten zu unterrichten. 

d) Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflicht-verletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

e) Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

f) Der Kunde muss sich zur vollständigen Benutzung des Leistungsangebotes mittels einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren.

g) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-ROM dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

h) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden könnten. Der Kunde haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.

i) Sollen vom Anbieter personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden, hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

j) Die durch den Anbieter zu sichernden Daten des Kunden sind vor der Übermittlung durch ihn mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfilter) auf schädliche Komponenten zu überprüfen.

k) Der Kunde wird es ferner unterlassen: Die Dienste zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen; mit anderer Hardware, Software, Produkten oder Diensten zusammenzufügen oder gemeinsam zu verwenden, die nicht mit dem Vertragszweck in Einklang stehen oder nicht ausdrücklich vom Anbieter genehmigt wurden.

l) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung der erforderlichen und beim Kunden zu installierenden Hardware ist auf eigene Kosten des Kunden bereitzustellen. Die elektrische Energieversorgung zum Betrieb der Hardware sieht der Kunden entsprechend der Hardwareanforderung am Installationsort vor.

m) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern des Anbieters und seinen Servicepartnern Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.

n) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der im Rahmen der Leistung bereitgestellten Hardware dürfen nur vom Anbieter oder durch den Anbieter beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.

o) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

p) Der Kunde wird den Anbieter schriftlich über jede beabsichtigte Änderung der jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen oder Systemumgebung unterrichten.

q) Der Kunde ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte, die Art und Weise der Nutzung der Software durch den Kunden, keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Anbieter behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der Kunde stellt den Anbieter bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung etwaig resultieren.

r) Der Kunde ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.

s) Der Anbieter ist berechtigt, Termine dem Kunden gegenüber jederzeit digital (z.B. via MS Teams oder dergleichen) durchzuführen.


§ 8 Nutzungsbedingungen AIoT-Softwarelösung 

(1) Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die AIoT-Softwarelösung (Produktname „Cloud Connect“ mit den Komponenten „Edge Agent“ und „Digital Twin Hub“).

(2) Der Kunde nutzt die Plattform und zugehörigen Dienste nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Kunde wird Aktivitäten unterlassen, die die Integrität der Plattform stören oder die Rechte anderer Nutzer verletzen.

(3) Zur Nutzung muss der Kunde ggf. einen Nutzer-Account erstellen. Der Kunde wird dabei richtige und vollständige Daten angeben und diese stets aktuell halten.

(4) Die Plattform und die Dienste sowie alle damit verbundenen Inhalte sind das geistige Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und durch das Urheberrecht geschützt.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Anbieter in Zusammenhang mit einer vom Kunden bei Benutzung der Plattform und der Dienste verschuldeten Rechtsverletzung erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die durch die notwendige und angemessene Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind.


§ 9 Try & Buy

(1) Kunden haben die Möglichkeit, Leistungen des Anbieters im Rahmen von sog. Try & Buy Bundles zu testen. Bei Auswahl eines Try & Buy Bundles gelten die folgenden Bedingungen.

(2) Im Rahmen von Try & Buy stellt der Anbieter dem Kunden die im Bestellvorgang ausgewählte Hardware für die Dauer des Testzeitraums zunächst ohne Zahlung zur Verfügung. Die Dauer des Testzeitraums ergibt sich aus den Angaben im Bestellvorgang. Der Kunde hat bis zum Ende des Testzeitraums die Wahl, ob er die Hardware bezahlen oder sie an den Anbieter zurücksenden möchte. Der Anbieter berechnet für den Fall, dass der Kunde die Hardware zurücksendet, einmalig und pauschal Werkswiederherstellungskosten, die sofort nach Vertragsschluss fällig sind. Die Höhe der Werkswiederherstellungskosten ergibt sich aus den Angaben im Bestellvorgang. Entscheidet sich der Kunde, die Hardware zu erwerben, werden die Werkswiederherstellungskosten vollständig auf den Kaufpreis angerechnet.

(3) Entscheidet sich der Kunde für ein Try & Buy Angebot, kommt über die ausgewählte Hardware ein Kaufvertrag zustande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass der Kunde innerhalb des Testzeitraums gegenüber dem Anbieter erklärt, dass er die Hardware zurücksenden möchte. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Anbieter.

a) Tritt die auflösende Bedingung ein, hat der Kunde die Hardware spätestens 2 Wochen nach Ablauf des Testzeitraums an den Anbieter zurückzusenden. Die Kosten der Verpackung und Rücksendung trägt der Anbieter – diese sind in den Werkswiederherstellungskosten enthalten.

b) Ohne entsprechende Erklärung innerhalb des Testzeitraums bleibt der Kaufvertrag wirksam und der Kaufpreis wird unmittelbar nach Ablauf des Testzeitraums fällig. Der Anbieter wird dann das hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend belasten (unter Anrechnung der Werkswiederherstellungskosten).

(4) Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises bleibt die Hardware im Eigentum des Anbieters.


§ 10 Vergütungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen; Rechnungsstellung

(1) Versandart, Zahlungsweise und Lieferbedingungen ergeben sich aus den im Bestellprozess vom Kunden ausgewählten Optionen.

(2) Der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen wird zum Vertragsbeginn mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen fällig. Im Falle der Vertragsverlängerung wird der Gesamtbetrag für den Verlängerungszeitraum jeweils zum Verlängerungsstichtag fällig mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Der Anbieter wird dem Kunden unverzüglich eine Rechnung über die gebuchten Leistungen stellen. Das Datum der Rechnungsstellung ist für das Zahlungsziel unerheblich.

(3) Alle Vergütungen, Preise und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

(4) Der Anbieter kann zusätzliche Vergütung des eigenen Aufwandes verlangen, soweit

a) eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Mietgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritten vorgenommenen Veränderungen des Mietgegenstands steht,

b) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

(5) Soweit der Anbieter berechtigt ist, eine zusätzliche Vergütung seines Aufwands zu verlangen, wird diese sofort fällig.

(6) Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der Anbieter im Auftrag des Kunden durchführt, dem Kunden zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.


$ 11 Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen auszusetzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

(2) Kommt der Kunde

a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung oder

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter in jedem Fall vorbehalten. Für Mahnungen und/oder Lastschriftrückgänge kann der Anbieter zusätzlich in jedem Einzelfall eine Pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10 verlangen.

(4) Kündigt der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund gem. der vorstehenden Regelungen oder einer anderweitigen erheblichen Pflichtverletzung des Kunden nach entsprechender Abmahnung, die fruchtlos geblieben ist, so kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf des vorgesehenen Vertragszeitraumes weiter verlangen.


§ 12 Nutzungsumfang und Nutzungsrechte 

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden inklusive der vom Kunden definierten Nutzer das nicht ausschließliche (d. h. einfache), nicht übertragbare sowie nicht unterlizenzierbare, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die jeweils aktuelle Version von Cloud Connect mittels Zugriffes über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen entsprechend dem definierten Anwendungszweck zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht. 

(2) Der Kunde darf Cloud Connect nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und durch eigenes Personal nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Cloud Connect über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Cloud Connect oder Teile davon, zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

(4) Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag vorübergehend aussetzen oder außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vor einer Kündigung grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.

(5) Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen.

(6) Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

(7) Der Kunde hat bei erstmaligem Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

(8) Der Kunde hat dem Anbieter auf Verlangen sämtliche ihm bekannten oder ihm einfach zugänglichen Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Name und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.


§ 13 Verfügbarkeit

(1) Die durchschnittliche Verfügbarkeit von Cloud Connect wird mit 99% oder höher angestrebt. Diese Verfügbarkeit ergibt sich aus der Kombination (Multiplikation) der Komponentenverfügbarkeit:

a) Web & Benutzeroberfläche & APIs: 99.5%

b) AIoT-Plattform-Kern: 99.5%

c) Verwaltetes Hosting über Cloud-Anbieter: 99.9%

(2) Als Nachweis der Verfügbarkeit werden ausschließlich die Messgeräte des Anbieters verwendet. Die folgenden Unterbrechungen der Dienste gelten nicht als Ausfallzeiten und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt (Excused Events):

a) Wartung 

b) Störungen, Ausfälle und Probleme, die durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden.

c) Ausfälle, die auf die Einwirkung Dritter zurückzuführen sind (z. B. DDoS-Angriff)


§ 14 Customer Help Center

Der Anbieter stellt dem Kunden ein Customer Help Center bereit. Alle eingehenden Tickets werden nach Prioritäten geordnet. Für die Schweregrade gilt:

a) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Schweregrad wie folgt zu kategorisieren:

b) Der Anbieter wird die folgenden Reaktions- und Lösungszeiten für Probleme einhalten:

§ 14 Laufzeit und Beendigung

(1) Dieser Vertrag hat eine anfängliche feste Laufzeit von 1 Monat.

(2) Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich dieser Vertrag und die damit verbundenen Lizenzen automatisch um jeweils 1 Monat.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen gemäß § 10 Abs. 2 nicht leistet oder nach schriftlicher Abmahnung unter angemessener Fristsetzung weiterhin die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung von Cloud Connect verletzt.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform (einschließlich E-Mail unter info@tomorrowthings.com).


§ 15 Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

(4) RoHS Konformitäts-Kennzeichnung der einzelnen Bauelemente gemäß Hersteller Information. Für die Richtigkeit übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.


§ 16 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung des Anbieters ist für den Fall fahrlässiger Schadensverursachung jedoch jedenfalls auf einen Betrag in Höhe von EUR 5.000.000,00 (in Worten: EURO fünfmillionen) beschränkt. Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass zur Abdeckung einer höheren Haftungssumme die Möglichkeit besteht, auf Wunsch und Kosten des Kunden eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(6) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(7) Der Anbieter haftet insoweit nicht für den Verlust von Daten, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kundeunterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


§ 17 Sicherheit und Nutzung der erhobenen Daten

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Anbieter sämtliche Zugangsdaten, insbesondere für OPC-UA-Server der Maschinen, in einem verfügbaren Format eines Passwortmanagers zu übermitteln. Mögliche Formate können angefragt werden.

(2) Der Kunde stellt sensible Informationen, wie etwa Materialkennzeichnungen, nur in anonymisierter Form über geeignete Schnittstellen (z.B. OPC-UA Server) bereit.

(3) Der Anbieter stellt sicher, dass diese Daten nur in dieser anonymisierten Form verwendet werden.

(4) Der Anbieter erhält das unwiderrufliche Recht, die gesammelten Maschinendaten im Rahmen von Forschung und Marketing zu nutzen.

(5) Der Anbieter erhält das unwiderrufliche Recht, die Datenstruktur auf dem verbundenen OPC-UA-Server, nicht die Zeitreihendaten des Produktionsprozesses selbst, zur Erstellung von Vorlagen, sogenannten Blueprints, zu nutzen.


§ 18 Datenschutz

(1) Der Anbieter versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten.

(2) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Kunden, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für unsere Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat.

(3) Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten des Anbieters zu verlangen, in denen die von ihm genutzten Leistungen technisch betrieben werden. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs des Anbieters mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Leistungen nach diesem Vertrag.


§ 19 Referenzen

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, den Kunden als Referenz für die Nutzung von Cloud Connect zu nennen inklusive des Rechts, den Namen sowie das Logo des Kunden auf der Website des Anbieters, Social Media, sowie auf Messen zu verwenden.

(2) Die Referenz umfasst auch eine gemeinsame Case Study, die vom Anbieter in enger Abstimmung mit dem Kunden erstellt wird. Die Case Study wird als sog. Whitepaper ausgestaltet und voraussichtlich drei bis fünf Seiten umfassen. Zusätzlich erklärt sich der Kunde bereit, bis zu drei Referenzgespräche mit anderen Interessenten des Anbieters zu führen.


§ 20 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Beabsichtigt der Anbieter Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung des Vertrages, werden die Änderungen zum vorgesehenen Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

(3) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(4) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages ist Bonn.